öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Sicherheit von Be- und Verarbeitungs- maschinen
der Gummi- und Kunststoffindustrie sowie der
chemischen Industrie
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Mit dem Inkrafttreten der EG-Maschinenrichtlinie und
Beginn des gemeinsamen Binnenmarktes in der Europäischen
Gemeinschaft am 01.01.1993 hat sich für den Hersteller
von Maschinen eine völlig neue Rechtssituation ergeben,
wobei die Abschnitte der Unfallverhütungsvorschriften,
die den Bau und Ausrüstung von Maschinen und Arbeitsgeräten
regeln, ihre Rechtsverbindlichkeit verloren haben. Nach
Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.1994 für die mögliche
Anwendung von Bau- und Ausrüstungsbestimmungen der UVVn
als nationale Vorschriften, ist der Hersteller einer
Maschine nunmehr verpflichtet das CE-Zeichen an der
Maschine anzubringen. Hierzu muß er sicherstellen, daß
die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie, der
zahlreichen europäischen Normen, Vorschriften und
technischen Regeln erfüllt sind.
Die am 3. Oktober 2002
in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung enthält
für den Altbestand von Maschinen und sonstigen
technischen Arbeitsmitteln die Regelung, daß für deren
sicherheitstechnische Beurteilung gemäß § 7 Abs. 2 der
BetrSichV, die zum Zeitpunkt der erstmaligen
Bereitstellung geltenden Vorschriften heranzuziehen sind.
Damit können auch Anlagenbetreiber vor ähnliche
Probleme wie die Maschinenhersteller gestellt werden.
Die praktische
Umsetzung der Richtlinie 94/9/EG (ATEX) nach Ablauf der
Übergangszeit am 1. Juli 2003 stellt Herstellern und
Betreibern von Industriemaschinen z.T. neue Anforderungen.
Dienstleistungen:
Begutachtung, Inspektion
von Maschinen und Industrieanlagen auf
Gesetzeskonformität
Durchführung des
Konformitätsbewertungsverfahrens nach
Anhang V der Richtlinie 98/37/EG (CE-Kennzeichnung)
Erstellung von
Privatgutachten, Schiedsgutachten und
Gerichtsgutachten
Beratung zu
maschinenspezifischen Fragen der
Arbeitssicherheit
Norm-Recherchen,
Informationsbeschaffung. Mit
Fertigstellung der Vorschriften-Datenbank
für Maschinen im Juni 2004 ist ein
schnelles Auffinden der relevanten Prüfgrundlagen
für kraftbetriebene Arbeitsmittel (abhängig
vom Baujahr) möglich geworden.
Durchsicht und Ergänzung
von Betriebsanleitungen nach Anhang I
Ziffer 1.7.4 der Richtlinie 98/37/EG und
Betriebsanweisungen nach diversen
Regelwerken
Vorträge, Schulungen über
Arbeitssicherheit, div. Gesetze und
Richtlinien, Ergonomie, Gefahrstoffe,
Explosionsschutz, Arbeits- und
Umweltschutzmanagement, u.a.
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