SACHVERSTÄNDIGENBÜRO FÜR MASCHINENSICHERHEIT

Dipl.-Ing. Ferenc Varga
Ingenieur für Anlagenbetriebstechnik,
Sicherheitsingenieur
Fritz Flinte Ring 91, D-22309 Hamburg
Tel./Fax 040/632 20 55

4. Qualitätssicherung

1. Zur Person 2. Maschinen 3. Konditionen Startseite
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Das Qualitätssicherungsystem des Unternehmens ist nach DIN EN 45 001 -Allgemeine Kriterien zum Betreiben von Prüflaboratorien- aufgebaut. Die Betriebsorganisation und sämtliche Aktivitäten werden im Qualitätssicherungshandbuch transparent, nachvollziehbar und im Einklang mit den geltenden Gesetzen, Richtlinien und Normen dargestellt. Außer der Anforderungen der DIN EN 45001 werden auch die rechtlichen Zusammenhänge und Verpflichtungen mit Berücksichtigung der besonderen Unternehmensstruktur näher erläutert. Es sollen drei Beispiele genannt werden:

Sicherstellung der Fachkompetenz: In den Anhang des Oualitätssicherunghandbuches wurde unter anderem das "Informations- und Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die Handelskammer Hamburg" aufgenommen. Die hier definierten Kriterien eines Sachverständigen (mind. 8 Jahre Prüferfahrung u.a.) müssen von unseren Mitarbeitern erfüllt werden können. Dies garantiert die notwendige fachliche Kompetenz und auch die menschliche Eignung der mitarbeitenden Kollegen.

Sicherstellung der Unabhängigkeit: Ein besonders wichtiges Problem war die Sicherstellung der Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Integrität von technischen Aussagen nach Ziffer 4 der DIN EN 45001. Unter diesem Gesichtspunkt wurde die Aufbauorganisation des Unternehmens von dem sonst üblichen Stabliniensystem zum Matrix-Organisationssystem (oder modifizierten Stabliniensystem nach der Taylor´schen Lehre der Arbeitsorganisation) umgeändert.

Die einzelnen Projektleiter haben die volle fachliche Entscheidungskompetenz und gegenüber der Unternehmensführung lediglich eine Informationspflicht. Nur bei Grundsatzfragen wird die übergeordnete Leitung eingeschaltet.

Sicherstellung der Information: Die kontinuierliche Aktualisierung der Vorschriftenbibliothek ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen der erfolgreichen Maschinenbeurteilung. Im Juni 2004 ist eine betriebsinterne Vorschriften-Datenbank für Industriemaschinen fertiggestellt worden. Diese umfasst z.Zt. ca. 4000 Richtlinien, Gesetze, Normen, Vorschriften und technische Regeln für den Industriebereich. Die Prüfgrundlagen werden damit den Prüfobjekten, abhängig vom Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme, mittels Computer zugewiesen und sind vor Ort verfügbar. Die Bestimmung und Bereitstellung der Beurteilungsgrundlagen für die zu prüfenden Arbeitsmittel sind damit wesentlich beschleunigt und qualitativ verbessert worden. Die Aktualisierung erfolgt in regelmäßigen Zeitabständen über das Internet. Der Ablauf ist in einer Verfahrensanweisung geregelt.